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Zensur

Zensur

Ich fasse mich kurz.

Der Staat ermöglicht sich den Vorstoß in den Bereich der willkürlichen Zensur. – Ja genau wie in China.

Heute ist es ein Stoppschild, welches einer einzigen Behörde die willkürliche Sperrung von Inhalten ermöglicht.

Die Betroffenen selbst schweigen NICHT. Sie lehnen dieses Gesetz ab! Sie fordern „Löschen statt Sperren“. Das Totschweigen der Thematik in ihrer eigenen Familie hat häufig stattgefunden. Betroffene litten, während Angehörige wegsahen. Sie empfinden das Gesetz als eine Farce. Ihr Kindheitstrauma wird auf den Staat projeziert.

Liebe Leser, liebes Volk. — Klärt Eure Freunde und Verwandte auf. Bitte.

Erklärt Ihnen diesen Unterschied und verweist auf Artikel 5 des Grundgesetzes der gehörig wankt.

  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

PS.: Die Kriminellen selbst können das Stoppschild sehr einfach umgehen!