Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden bei Annahme eines Angebotes zwischen dem Auftraggeber und der Firma Digital Noises // Florian Schommertz (Auftragnehmer), St. Rochusweiler 13A, 41844 Wegberg wirksam.
Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge und Lieferungen, einschließlich Beratungsdienstleistungen, Anwendung, welche die Firma Digital Noises als Auftragnehmer für die von ihr gehandelten Waren und erbrachten Dienstleistungen abschließt. Für die Entwicklung von Apps gelten gesonderte AGB.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gelten ausschliesslich die AGB des Auftragnehmers in ihrer zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes geltenden Fassung. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer textlich bestätigt.
§1 Vertragsgegenstand
1.1 Die AGB gelten für die im Angebot beschriebenen Leistungen und Dienstleistungen.
1.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, in Online-Medien, schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegenüber dem Auftragnehmer abgeleitet werden können.
1.3 Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen und deren Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform und sind als Erweiterungen des Angebotes zu kennzeichnen.
§2 Pflichten des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechende Leistung zu erbringen, welche die beschriebenen Anforderungen und Funktionalitäten erfüllt.
§3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche zur Erfüllung der vereinbarten Leistung nötigen Unterlagen und Inhalte zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere sämtliche einzubindende Materialen wie Grafiken, Bildmaterial, Logos, Texte und jegliche andere vereinbarten Medien.
3.2 Die Medien werden dem Auftragnehmer soweit möglich in digitalem Format zur Verfügung gestellt.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Materialien und Inhalte frühzeitig, spätestens aber auf Anforderung seitens des Auftragnehmers oder nach Beendigung der Planungsphase, zur Verfügung zu stellen.
3.4 Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich die das Projekt gegebenenfalls benötigen rechtlichen Inhalte entsprechend des Verwendungszwecks und der Verbreitung des fertigen Produktes unmissverständlich und rechtssicher zu formulieren.
§4 Abnahme
4.1 Abgeschlossene Leistungen entsprechend des Angebotes müssen abgenommen werden.
4.2 Während der Herstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile des Projektes zur Teilabnahme vorzulegen. Entsprechen die einzelnen Bestandteile in wesentlichen Teilen den vereinbarten Anforderungen, ist der Auftraggeber zur Teilabnahme verpflichtet.
4.3 Entspricht das fertige Produkt den vereinbarten Anforderungen, ist der Auftraggeber zur Abnahme der Leistung verpflichtet.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen zu unterrichten. Eventuelle Abweichungen, die dem Auftragnehmer nicht bis zum 5. Arbeitstag nach Lieferung der vereinbarten Leistung mitgeteilt worden sind, gelten von dem Auftraggeber als genehmigt.
4.5 Der Auftraggeber hat die Abnahme unverzüglich textlich zu erklären.
4.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt Leistungen zurückzuhalten, wenn der Auftraggeber mit der Abnahme von Leistungen entsprechend §4.1ff oder der Bezahlung abgenommener Leistungen entsprechend §6 dieser AGB in Verzug gerät.
§5 Vergütung
5.1 Die Vergütung der geschuldeten Leistungen ergibt sich mangels gesonderter Vereinbarungen aus dem Angebot.
5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen, sobald die erbrachten Leistungen die im Angebot enthaltene Kalkulation übersteigen.
5.3 Zusatzaufwendungen: Als vergütungspflichtige Zusatzaufwendungen gelten jene Aufwendungen, die durch nach Freigabe des Konzeptes, des Entwurfs oder nach Teilabnahme des Projekts auf Grund von nicht im ursprünglich vereinbarten Rahmen auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen Arbeiten entstehen, bzw. die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Aufwendungen werden mit den im Angebot stehenden Stundensätzen verrechnet.
5.4 Endet der Vertrag vorzeitig, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung seiner bis zur Beendigung des Vertrages erbrachten Leistungen.
5.5 Vorbehaltlich abweichender Regelungen verstehen sich alle im Angebot enthaltenen Beträge als Nettobeträge zuzüglich geltender Mehrwertsteuer. Der Gesamtbetrag des Angebotes wird zusätzlich als Bruttobetrag ausgewiesen.
§6 Zahlungsmodalitäten
6.1 Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer entsprechend der im Angebot vereinbarten Zahlungsmodalitäten in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug mit Rechnungsstellung fällig, zu zahlen innerhalb von 14 Kalendertagen.
6.2 Bei durch den Auftragnehmer unverschuldeter Verzögerung der Arbeiten ist dieser berechtigt, in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richten sich nach den jeweils abgenommenen Teilleistungen des Auftragnehmer. Die Abschlagszahlungen sind fällig mit Rechnungsstellung, zu zahlen innerhalb von 14 Kalendertagen.
6.3 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Auftragnehmers, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen.
6.4 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Schuld fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
§7 Urheberrecht, Verwertungsrecht und Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbegrenzte, einfache, nicht übertragbare Recht, die erbrachte Leistung entsprechend der Maßgaben dieser AGB zu nutzen.
7.2 Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt.
7.3 Durch eine entsprechend textlich zu formulierende Zusatzvereinbarung besteht jedoch die Möglichkeit, dem Auftraggebern das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Leistung nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen, zu verwerten, weiterzuentwickeln bzw. zu bearbeiten zu gewähren. Dies geht mit einer Übergabe des SourceCodes bzw. offener Dateien und aller sonstigen verwendeten Materialien. Eine entsprechende Erweiterung der Verwertungsrechte zieht Anpassungen im Rahmen von §9 nach sich.
7.4 Der Auftraggeber erwirbt die entsprechenden Rechte unter der Bedingung, dass er die gemäß §6 geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der gemäß §6 geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtliche Verwertungs- und Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
7.5 Der Auftragnehmer hat das Recht, an geeigneter Stelle in oder auf der erbrachten Leistung auf die Urheberstellung des Auftragnehmers durch Nennung des Firmennamens und Verlinkung zur Webseite des Auftragnehmers hinzuweisen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
7.6 Der Auftragnehmer ist ebenfalls ausdrücklich ermächtigt, Muster oder Abbildungen der Leistung für Referenzzwecke zu verwenden und zu veröffentlichen. Sollte in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung Dritter entstehen oder geltend gemacht werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer davon zu unterrichten. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.
7.7 Der Auftragnehmer behält das Eigentum an den erstellten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller zustehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf alle gelieferten Waren und Dienstleistungen, wenn vom Auftraggeber der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt wurde. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere bei Pfändung, wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.
7.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Dienstleistungen auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen.
§8 Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzögerung
8.1 Genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht textlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist jederzeit bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten, rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
8.2 Jeglicher Schadenersatz oder sonstige Ansprüche aus einem etwaigen Lieferverzug beschränken sich, auch nach erfolgter Frist- oder Nachfristsetzung, auf eine Höhe von 5% des Gesamtwertes der Leistung/Lieferung.
8.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störungen im Bereich von Kommunikationsnetzen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten), hat der Auftragnehmer bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Frist, hinauszuschieben.
8.4 Wird keine gesonderte Vereinbarung über den Zeitpunkt von zu liefernden Inhalten entsprechend §3.3 für die genannte Medien vereinbart, wird jegliche Leistungsverzögerung seitens des Auftragnehmers hinfällig. Der Auftraggeber kann die genannten Daten dann zu einem Zeitpunkt seiner Wahl liefern.
8.5 Werden die notwendigen Daten vom Auftraggeber nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert, gerät der Auftraggeber in Verzug. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor für entstehende Schäden 5% der Rechnungssumme pro Werktag bis zum Eintreffen der Daten in Rechnung zu stellen.
§9 Gewährleistung
9.1 Der Auftragnehmer garantiert, dass die erstellte Leistung im wesentlichen der im Angebot und/oder Pflichtenheft enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.
9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle gelieferten Handelswaren und alle Leistungen 12 Monate.
9.3. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel gemäß 4.4 dem Auftragnehmer textlich mitzuteilen. Bei unbegründeter Mängelanzeige hat der Auftraggeber die entstandenen Prüf-, Test- und Frachtkosten zu erstatten.
9.4 Im Fall von Mängeln des Liefergegenstandes bzw. der Webseite ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern.
9.5 Der Auftraggeber ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist.
9.6 Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung für die erbrachte Leistung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, gezahlt hat.
9.7 Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die von ihm gelieferte Leistung frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgerechten Nutzung entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche Eigentumsvorbehalte.
9.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der eigenen oder vermittelten Dienste oder Dienstleistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
9.9 Änderungen und Erweiterungen an der gelieferten Leistung, die durch Dritte vorgenommen werden, entheben den Auftragnehmer von jeglicher Gewährleistung. Dies gilt insbesondere für die Übergabe aller SourceCodes und offenen Dateien im Rahmen einer entsprechend §7.3 vereinbarten Gewährung aller Verwertungsrechte.
§10 Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für eigenes Verschulden, sowie für Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig, nur, wenn dabei grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.
10.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge zum Teil durch Weiterleitung an Dritte zu erfüllen. Weder der Auftragnehmer, noch andere Personen, die an der Erstellung und Bereitstellung der im Vertrag vereinbarten Leistungen beteiligt sind, haften für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Krieg- und Naturereignisse entstehen, sowie nicht für Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Netzausfällen, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen von hoher Hand.
10.3 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehler des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
10.4 Für die Verfügbarkeit von Diensten, welche durch den Auftragnehmer direkt oder indirekt vermittelt wurden, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Auftragnehmers.
10.5 Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich und haftet nicht für Schäden, die auf diese Inhalte zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
10.6 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf vom Auftraggeber gelieferte Inhalte stützen, insbesondere bei der Verwendung von Markennamen, geschützten Warenzeichen und Produktabbildungen und verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche Kosten und Schäden, einschliesslich Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen, die diesem aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen. Dies gilt auch wenn Inhalte gegen geltendes Recht im Verbreitungsraum des fertigen Produktes verstoßen.
10.7 Die Haftung ist ausgeschlossen – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Datenverluste und Folgeschäden, falsche Handhabung und Eingabefehler bei der Benutzung der erstellten Leistung.
10.8 Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten des Auftraggebers eine Versicherung besteht.
§11 Datensicherung
Wenn die vom Auftragnehmer übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Auftraggebers mit sich bringen, wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). Alle Kosten durch eine Unterlassung der Datensicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§12 Auftragsabwicklung Datenschutz
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass seine Anschrift und Auftragsdaten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet werden. Soweit sich der Auftragnehmer zur Erbringung seiner Dienste Dritten bedient, dürfen diesen die Auftraggeberdaten offengelegt werden. Sind Auftraggeberdaten oder Vorlagen vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bestimmt, müssen sie nicht vertraulich behandelt werden.
§13 Namens-, Marken-, Urheber-, sonstige Schutzrechte und allgemeine Gesetze, Warenmuster
13.1 Der Auftraggeber versichert, dass er vor Angebotsanforderungen und Vertragsabschluss eine eventuelle Verletzung der Rechte und Gesetze überprüft hat und keinerlei Verletzungen von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen vorliegt. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Markennamen, geschützten Warenzeichen, bei Produkt- und Personenabbildungen. Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten und Vorlagen wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt.
13.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtungen diese Sachverhalte zu prüfen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer wegen der Verletzung solcher Rechte oder Gesetze in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer schadlos zu halten. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, alle dem Auftragnehmer entstehenden Kosten und Schäden, einschliesslich der Kosten der Rechtsverfolgung, aus einer derartigen Inanspruchnahme zu übernehmen. Das gleiche gilt, wenn Inhalte gegen geltendes Recht der BRD, der EU oder der USA verstoßen.
13.3 Bei Übernahme und Pflege von Arbeiten Dritter seitens des Auftragnehmers gilt Punkt 13.1 entsprechend. Der Auftragnehmer hat keine Pflichten die Inhalte der Arbeiten zu überprüfen, diese liegen alleinig beim Auftraggeber.
13.4 Die vorstehenden Punkte beziehen sich weiterhin auf die Auswahl von Links sowie eventuellen Verletzungen des Datenschutzes die vom Auftraggeber verursacht werden.
§14 Erstellung von Datenträgern und Farbabweichungen bei grafischen Entwürfen.
14.1 Werden im Auftrag des Auftraggebers Datenträger erstellt, so hat der Auftraggeber textlich genaue Angaben zu den von ihm benötigten Dateiformaten zu machen.
14.2 Bei der Erstellung von grafischen Entwürfen und Designvorschlägen sind Farbabweichungen, die je nach Druckverfahren und Ausgabemedium (z.b. Monitor oder TFT) unterschiedlich sein können, möglich. Ein grafischer Entwurf oder Designvorschlag stellt nur eine gestalterische Möglichkeit dar und ist keine 100% Reproduktion von bestehenden Vorlagen oder Farbvorgaben.
§15 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis und zur Bearbeitung des Auftrages zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich behandeln.
§16 Kündigung
16.1 Dieser Vertrag kann von Auftraggeber und Auftragnehmer nur aus wichtigem Grund in Textform gekündigt werden.
16.2 Als wichtiger Grund wird insbesondere der Fall vereinbart, dass der Auftraggeber
- seine Mitwirkungspflichten gemäß §3 dieser AGB verletzt;
- trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß §6 dieses Vertrages nicht nachkommt.
16.3 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer nach Mahnung berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten.
§17 Schlussbestimmungen
17.1 Diese AGB unterliegen ausschliesslich deutschem Recht.
17.2 Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Gerichtsstand des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
17.3 Teilnichtigkeit/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck, der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmung entsprechend.
Stand 2018