Allgemeine Geschäftbedingungen für die Entwicklung einer App

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden bei Annahme eines Angebotes über die Entwicklung einer App zwischen dem Auftraggebern (Auftraggeber) und der Firma Digital Noises // Florian Schommertz (Auftragnehmer/Auftragnehmer), St. Rochusweiler 13A, 41844 Wegberg wirksam.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gelten ausschliesslich die AGB des Auftragnehmers in ihrer zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes geltenden Fassung. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn sie werden vom Auftragnehmer textlich bestätigt.

 

§1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Planung, programmiertechnische Umsetzung und Lieferung einer in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers und im Angebot beschriebenen App.

1.2 Die Funktionalität und der Leistungsumfang der App werden auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zu liefernden Lastenheftes im Rahmen eines Pflichtenheftes näher beschrieben.

1.2.1 Sollte kein explizites Lastenheft vorgelegt werden, ergeben sich Inhalt und Umfang sowie die Rahmenbedingungen der vereinbarten Leistungen aus dem Angebot. Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie textlich vorgenommen werden.

1.2.2 Die im Rahmen der Planung erstellte Konzeption der App gilt bei Nichtvorliegen eines Pflichtenheftes als solches und damit als Vertragsbestandteil.

1.3 Ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages ist die Publizierung der App in den vorgesehenen App-Stores. Dies obliegt dem Auftraggeber.

 

§2 Pflichten des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine App herzustellen die die im Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen und die zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Richtlinien/Kriterien der App-Stores erfüllt.

2.2 Der Auftragnehmer ist nicht zur Wartung und Pflege der App verpflichtet. Ein Wartungsvertrag für die App kann gesondert vereinbart werden.

2.3 Die Entstehung der App erfolgt in drei Leistungsstufen:
Planungsphase: Inhaltliches Konzept / Verzeichnis der Struktur / Framework / gegebenenfalls grafisches Konzept
Herstellungsphase: Erstellung der App / Bereitstellung einer Testversion für Korrekturlauf in der Entwicklungsumgebung
Abschlussphase: Übergabe der App an den Auftraggeber zur Veröffentlichung in den vorgesehenen App-Stores

2.4 Zugesicherte Lauffähigkeit der App in den im Pflichtenheft spezifizierten Betriebssystemen, in der zur Übergabe / Abnahme aktuellen Version. Für auftretende Probleme/Abweichungen bei Systemupdates, gegebenenfalls Datenbankupdates, wird keine Garantie übernommen.

 

§3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Inhalte zur Verfügung, die vom Auftragnehmer zur Erstellung der App benötigt werden.

3.2 Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Materialen wie Grafiken, Bildmaterial, Logos, Texte.

3.3 Grafiken und Texte werden dem Auftragnehmer in digitaler Format zur Verfügung gestellt.

3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Materialien und Inhalte frühzeitig, spätestens aber auf Anforderung seitens des Auftragnehmers oder nach Beendigung der Planungsphase, zur Verfügung zu stellen.

3.5 Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die benötigen rechtlichen Inhalte für die App entsprechend des Verwendungszwecks und der Verbreitung der App unmissverständlich und rechtssicher zu formulieren.

3.7 Der Auftraggeber muss einen auf seinen Namen eingetragenen Zugang zu den gewünschten App-Stores einrichten.

 

§4 Abnahme
4.1 Abgeschlossene Leistungen entsprechend des Angebotes müssen abgenommen werden.

4.2 Während der Herstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der App zur Teilabnahme vorzulegen. Dies gilt insbesondere für den Abschluss der Planungsphase. Entsprechen die einzelnen Bestandteile in wesentlichen Teilen den vereinbarten Anforderungen, ist der Auftraggeber zur Teilabnahme verpflichtet.

4.3 Nach Fertigstellung der App ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese dem Auftraggeber zur Abnahme Verfügung zu stellen. Dies erfolgt in der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Entwicklungsumgebung.

4.4 Entspricht die App den vereinbarten Anforderungen, ist der Auftraggeber zur Abnahme der App verpflichtet.

4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen zu unterrichten. Eventuelle Abweichungen, die dem Auftragnehmer nicht bis zum 5. Arbeitstag nach Lieferung der vereinbarten Leistung mitgeteilt worden sind, gelten von dem Auftraggeber als genehmigt.

4.6 Der Auftraggeber hat die Abnahme unverzüglich textlich zu erklären.

4.7 Nach erfolgter textlicher Abnahmeerklärung wird die App zur Veröffentlichung im App-Store an den Auftraggeber übergeben.

4.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, wenn der Auftraggeber mit der Abnahme von Leistungen entsprechend §4.1ff oder der Bezahlung abgenommener Leistungen entsprechend §6 dieser AGB in Verzug gerät.

 

§5 Vergütung
5.1 Die Vergütung der geschuldeten Leistungen ergibt sich mangels besonderer Vereinbarungen aus dem Angebot zum Projekt.

5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen, sobald die erbrachten Leistungen die im Angebot enthaltene Kalkulation übersteigen.

5.3 Zusatzaufwendungen: Als vergütungspflichtige Zusatzaufwendungen gelten jene Aufwendungen, die durch nach Freigabe des Konzeptes, des Entwurfs oder nach Teilabnahme des Projekts auf Grund von nicht im ursprünglich vereinbarten Rahmen auf Wunsch des Auftraggeber vorgenommen Arbeiten entstehen, bzw. die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Aufwendungen werden mit dem im Angebot stehenden Stundensätzen verrechnet.

5.4 Endet der Vertrag vorzeitig hat der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung seiner bis zur Beendigung des Vertrages erbrachten Leistungen.

5.5 Vorbehaltlich abweichender Regelungen verstehen sich alle im Angebot enthaltenen Beträge als Nettobeträge zuzüglich geltender Mehrwertsteuer. Der Gesamtbetrag des Angebotes wird zusätzlich als Bruttobetrag ausgewiesen.

 

§6 Zahlungsmodalitäten
6.1 Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer entsprechend der im Angebot vereinbarten Zahlungsmodalitäten in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug mit Rechnungsstellung fällig, zu zahlen innerhalb von 14 Kalendertagen.?
6.2 Bei durch den Auftragnehmer unverschuldeter Verzögerung der Arbeiten ist dieser berechtigt, in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richten sich nach den jeweils abgenommenen Teilleistungen des Auftragnehmer. Die Abschlagszahlungen sind fällig mit Rechnungsstellung, zu zahlen innerhalb von 14 Kalendertagen.

6.3 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Auftragnehmers, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen.

6.4 Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Schuld fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

§7 Urheberrechte und Verwertungsrechte
7.1 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggebern das zeitlich unbegrenzte, räumlich auf den EU-Raum beschränkte, einfache, nicht übertragbare Recht, die App entsprechend der Maßgaben dieser AGB zu nutzen und zu vervielfältigen.

7.2 Andere Nutzungs- und Verwertungsrechte an App werden dem Auftraggebern nicht eingeräumt.

7.3 Durch eine entsprechend textlich zu formulierende Zusatzvereinbarung besteht jedoch die Möglichkeit, dem Auftraggebern das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die App nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen, zu verwerten, weiterzuentwickeln bzw. zu bearbeiten zu gewähren. Dies geht mit einer Übergabe des SourceCodes der App und aller sonstigen verwendeten Materialien. Eine entsprechende Erweiterung der Verwertungsrechte zieht Anpassungen im Rahmen von §8 nach sich.

7.4 Der Auftraggeber erwirbt die Verwertungsrechte unter der Bedingung, dass er die gemäß §6 geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der gemäß §6 geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtliche Verwertungs- und Nutzungsrechte bei Auftragnehmer.

7.5 Der Auftragnehmer hat das Recht, an geeigneter Stelle in der App auf die Urheberstellung des Auftragnehmers durch Nennung des Firmennamens und Verlinkung zur Webseite es Auftragnehmer hinzuweisen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.

7.6 Der Auftragnehmer ist ebenfalls ausdrücklich ermächtigt, Muster oder Abbildungen der Leistung für Referenzzwecke zu verwenden und zu veröffentlichen. Sollte in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung Dritter entstehen oder geltend gemacht werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer davon zu unterrichten. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.

 

§8 Gewährleistung für Sachmängel
8.1 Der Auftragnehmer garantiert, dass die erstellte App im wesentlichen der im Angebot und/oder Pflichtenheft enthaltenen Leistungsbeschreibung entspricht. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.

8.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Die Frist beginnt mit erfolgreicher Abnahme der App.

8.3 Änderungen und Erweiterungen an der App, die durch Dritte vorgenommen werden, entheben den Auftragnehmer von jeglicher Gewährleistung. Dies gilt insbesondere für die Übergabe aller Daten im Rahmen einer entsprechend §7.3 vereinbarten Gewährung aller Verwertungsrechte.

8.4 Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung nach Abnahme verweigern bis der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung für die App gezahlt hat.

 

§9 Gewährleistung für Rechtsmängel
Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die von ihm gelieferte Software frei von Rechten Dritter ist, die einer vertragsgerechten Nutzung entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche Eigentumsvorbehalte.

 

§ 10 Haftung / Schadensersatz
10.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für eigenes Verschulden, sowie für Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig, nur, wenn dabei grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.

10.2 Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich und haftet nicht für Schäden, die auf diese Inhalte zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

10.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf den vom Auftraggeber gelieferten Inhalt der App stützen, insbesondere bei der Verwendung von Markennamen, geschützten Warenzeichen und Produktabbildungen und verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die Kosten und Schäden, einschliesslich Kosten der Rechtsverfolgung, zu ersetzen, die diesem aufgrund von Ansprüchen Dritter. Dies gilt auch wenn Inhalte gegen geltendes Recht im Verbreitungsraum der App verstossen.

10.4 Die Haftung ist ausgeschlossen – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Datenverluste und Folgeschäden, falsche Handhabung und Eingabefehler bei der Benutzung der erstellten App.

10.5 Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten des Auftraggebern eine Versicherung besteht.

§11 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis und zur Bearbeitung des Auftrages zur Verfügung gestellten Informationen streng vertraulich behandeln.

 

§12 Kündigung
12.1 Dieser Vertrag kann von Auftraggeber und Auftragnehmer nur aus wichtigem Grund in Textform gekündigt werden.

12.2 Als wichtiger Grund wird insbesondere der Fall vereinbart, das der Auftraggeber
seine Mitwirkungspflichten gemäß §3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt;
trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß §6 dieses Vertrages nicht nachkommt.

12.3 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer nach Mahnung berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten.

 

§13 Schlussbestimmungen
13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen gemäß Angebot Subunternehmer zu beauftragen.

13.2 Änderungen an Angebot und Vereinbarung die die AGB betreffen bedürfen der Textform. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Leistungsbeschreibung für die zu erstellen App.

13.3 Auf die vorliegenden AGB ist ausschliesslich deutsches Recht anwendbar.

13.4 Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben der Gerichtsstand des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt die Regelung, die dem am nächsten kommt was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Vertrages.

Stand 2013